MwSt-Abrechnung

Ab einem Umsatz von CHF 100’000 im Jahr gilt ein Unternehmen in der Schweiz als MwSt-pflichtig. Je nach Arbeiten und Verkäufe sind unterschiedliche MwSt-Sätze vorgeschrieben. Diese Arbeiten nehmen wir Ihnen ab und stellen automatisch pro Quartal die Rechnung des Bundes zu.

  • Anmeldung MwSt
  • Korrekturen der MwSt-Sätze
  • Abrechnung der MwSt beim Bund pro Quartal

Spezialisten für die MwSt

Fränzi Arnold-Salzmann

Inhaberin, Eidg. Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen zugel. Revisorin

Kathrin Bühler

Sachbearbeiterin