Ab einem Umsatz von CHF 100’000 im Jahr gilt ein Unternehmen in der Schweiz als MwSt-pflichtig. Je nach Arbeiten und Verkäufe sind unterschiedliche MwSt-Sätze vorgeschrieben. Diese Arbeiten nehmen wir Ihnen ab und stellen automatisch pro Quartal die Rechnung des Bundes zu.
- Anmeldung MwSt
- Korrekturen der MwSt-Sätze
- Abrechnung der MwSt beim Bund pro Quartal
Spezialisten für die MwSt
Fränzi Arnold-Salzmann
Inhaberin, Eidg. Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen zugel. Revisorin
Kathrin Bühler
Sachbearbeiterin
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